AGB

AGB ( Mietbedingungen) § 1 Mietgegenstand und Schlüssel (1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“). Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. (2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet: Bett- und Badwäsche, Einbauküche mit 4 Platten Cerankochfeld, Spülmaschine, Kühlschrank mit Gefrierfach, Mikrowelle, Toaster, Kaffeemaschine Senseo, Wasserkocher, Geschirr inkl. Töpfe und Pfannen, Waschtrockner, ein Doppelbett mit 2 Matratzen, ein Schlafsofa für 2 Personen, ein Esstisch mit 4 Stühlen, Toshiba Fernseher, Philips Blu-Ray Player, FritzBox WLAN, 2 Schränke und eine Kommode. (3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen: Alle Einrichtungsgegenstände sind vom Mieter pfleglich zu nutzen. Es ist lediglich ein Schrank im Schlafzimmer durch ein Zahlenschloss verschlossen, der für den Mieter nicht zugänglich ist. Dieser Schrank dient der Reinigungsfirma, um ihre Utensilien unterzubringen. (4) Dem Mieter werden ein Haus-/ und ein Wohnungsschlüssel für die Mietdauer ausgehändigt. §2 Mietzeit, An- und Abreise Der Mietzeitraum wird in der Buchungsbestätigung per E-Mail von dem Vermieter bestätigt. Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten die folgenden Zeiten für An- und Abreise: Anreise: ab 15:00 Uhr Abreise bis 11:00 Uhr §3 Mietpreis und Zahlungsweise (1) Der Mietpreis und die Zahlungsweise sind in der Buchungsbestätigung des Vermieters angegeben und werden von dem Mieter akzeptiert. § 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch (1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist: Kündigung -bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises -bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises -bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises -bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises -ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. (2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. (3) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter. § 5 Haftung und Pflichten des Mieters (1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. (2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden in geeigneter Form zu melden. Sollten dem Vermieter nach Ablauf von 24 Stunden ab Mietbeginn keine Mängel mitgeteilt werden, gilt die Wohnung als mängelfrei an den Mieter übergeben. (3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet. (4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus. § 6 Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des hausinternen Internetzugangs über WLAN (1) Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung Der Vermieter betreibt in seinem Mietobjekt einen Internetzugang über WLAN / LAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im BHB eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung wird als unentgeltliche Serviceleistung gewährt und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). (2) Zugangsdaten Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. (3) Hinweise, Gefahren der WLAN-Nutzung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt. (4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin. § 7 Schriftform, Salvatorische Klausel (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. (3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern nach Zustellung des Dokuments per E-Mail kein Widerspruch von Seiten des Mieters innerhalb von 7 Tagen erfolgt, gelten die Bedingungen als akzeptiert und wirksam.